Briefwahl

Briefwahl ab dem 1.2.2021

Die Briefwahl kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann.

Die Wahlberechtigten können den Antrag auf Briefwahl auch mündlich (nicht telefonisch) stellen, indem sie persönlich ins Wahlamt im Hattersheimer Rathaus gehen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen. Dazu werden die Bürger*innen gebeten, sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses am Empfang zu melden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung der Briefwahl über das Internet. Unter www.hattersheim.de steht ab dem 1. Februar ein entsprechender Button auf der Startseite zur Verfügung.

Ebenfalls ist eine Beantragung per E-Mail an wahlen@hattersheim.de möglich. Dabei ist der Familienname, der/die Vorname*n, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.

Der/die Antragsteller*in erhält zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die er/sie wahlberechtigt ist,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
  • ein Merkblatt, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie die Briefwahl funktioniert.

Für weitere Fragen stehen die Kolleg*innen des Wahlamtes unter 06190 970-115 oder 06190 970-148 und per E-Mail unter wahlen@hattersheim.de zur Verfügung.