Leerstandssatzung: schweres Geschütz für kleine Fälle

27.11.2025

Die SPD schlägt vor, in Hattersheim eine Leerstandssatzung einzuführen.
Auf den ersten Blick klingt das nach einer schnellen Lösung für mehr Wohnraum.
Aber wie so oft gilt: Was gut klingt, ist nicht automatisch gut gemacht.

Als FDP Hattersheim haben wir uns den Vorschlag genau angesehen – und kommen zu einem eindeutigen Ergebnis:
Eine Leerstandssatzung passt nicht zu Hattersheim.


Warum Eigentumsschutz hier eine zentrale Rolle spielt

Eine Leerstandssatzung ist kein kleiner Eingriff.
Sie greift in das private Eigentum ein und verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zu umfangreichen Mitwirkungen, Nachweisen und Fristen.

Solche Eingriffe sollten politisch nur dann erfolgen, wenn ein klarer, belegbarer Bedarf besteht.
In Hattersheim sehen wir diesen Bedarf nicht.


Was würde eine Leerstandssatzung bedeuten?

Eine solche Satzung löst in der Verwaltung einen komplexen Prozess aus:

  • Leerstände erfassen und dokumentieren
  • Eigentümer anschreiben
  • Anhörungen durchführen
  • Meldepflichten prüfen
  • Fristen setzen und überwachen
  • Bußgelder vorbereiten
  • Rechtsstreitigkeiten führen

Kurz gesagt:
Viel Bürokratie – für wenig tatsächlichen Nutzen.


Hattersheim hat keinen strukturellen Leerstand

Der SPD-Antrag verweist selbst nur auf „einzelne Wohnungen und Gebäude“.
Das ist keine Basis für ein schweres Regulierungsinstrument.

In einer Stadt wie Hattersheim gibt es viele nachvollziehbare Gründe für Leerstand:

  • Renovierungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Umbauphasen
  • persönliche oder gesundheitliche Gründe
  • fehlende Kapazitäten für schnelle Instandsetzung
  • schlechte Erfahrungen mit früheren Mietverhältnissen

Auch Eigentümer, die aus berechtigten persönlichen Gründen nicht vermieten möchten, gehören nicht automatisch „reguliert“.


Eine Satzung erzeugt vor allem Druck – und das ist nicht der richtige Weg

Mit einer Leerstandssatzung würden wir Menschen unter administrativen Druck setzen,
die vielleicht gerade in einer Lebenslage sind, in der sie ganz andere Prioritäten haben.

Niemand soll zu Entscheidungen gedrängt werden, die er ohne Satzung nicht treffen müsste – weder zur Vermietung noch indirekt zum Verkauf.


Großstadtinstrument für Kleinstadtfälle?

Das hessische Leerstandsgesetz ist vor allem dafür geschaffen worden,
spekulativen Großleerstand in Metropolen zu bekämpfen.

Hattersheim ist keine Großstadt.
Hier gibt es weder massenhaften Leerstand noch die Strukturen, die eine solche Satzung sinnvoll machen würden.


Fazit

Eine Leerstandssatzung:

  • schafft umfangreiche Bürokratie,
  • greift tief in Eigentumsrechte ein,
  • trifft vor allem Einzelfälle,
  • und bringt für Hattersheim kaum zusätzlichen Wohnraum.

Wir setzen deshalb auf pragmatische und wirksame Wege, um Wohnraum zu schaffen und zu erhalten –
und nicht auf schweres Geschütz für kleine Fälle.