Staatsgerichtshof stärkt Fairness bei Kommunalwahlen – Bedeutung auch für Hattersheim

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Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahlreform ist aus Sicht der FDP Hattersheim ein wichtiges Signal für die Demokratie vor Ort – kurz vor der anstehenden Kommunalwahl.

CDU und SPD hatten auf Landesebene eine Änderung des Verfahrens zur Sitzverteilung nach Kommunalwahlen beschlossen. Je nach Stimmenverteilung hätten kleinere Parteien und Listen bei gleicher Stimmenzahl rechnerisch schlechter gestellt werden können. Der Staatsgerichtshof hat diese Regelung nun für verfassungswidrig erklärt.

Dazu erklärt Norbert Reichert, Ortsvorsitzender der FDP Hattersheim:

„Kommunalpolitik lebt vom Engagement vieler Menschen im Ehrenamt. Gerade hier muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Es darf nicht davon abhängen, ob man eine große oder eine kleinere Liste wählt. Der Staatsgerichtshof hat hier ein klares Zeichen für Fairness gesetzt.“

Reichert betont, dass diese Entscheidung auch für Hattersheim unmittelbare Bedeutung hat:

„Auch in Hattersheim engagieren sich neben den großen Parteien kleinere Fraktionen mit erheblichem kommunalpolitischem Einsatz. Es wäre ein falsches Signal gewesen, wenn diese durch eine veränderte Berechnung der Sitzverteilung benachteiligt würden.“

Für die FDP sei die Entscheidung deshalb ein wichtiges Signal kurz vor der Kommunalwahl:

„Demokratie beginnt vor der Haustür. Und genau dort muss sie fair sein.“